VERWALTUNGSINSPEKTOR/
VERWALTUNGSINSPEKTORIN (VIII)
Der Verwaltungsinspektor/die Verwaltungsinspektorin erfüllt die Aufgaben, deren Wahrnehmung besondere berufliche Kenntnisse erfordert, hilft bei der Organisation des Dienstes mit, koordiniert und betreut die Arbeit der ihm/ihr zugeteilten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aufgrund von allgemeinen Vorgaben und/oder Hinweisen des/der Vorgesetzten.
1. Aufgaben
1.1 Verwaltungsarbeiten
Er/sie
1.2 Er/sie
1.3 Sekretariatsarbeiten
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A
TECHNISCHER INSPEKTOR/TECHNISCHE INSPEKTORIN (VIII)
Der technische Inspektor/die technische Inspektorin erledigt wissenschaftlich-technische Aufgaben, die besondere Fachkenntnisse mit sich bringen; er/sie hilft bei der Organisation des Dienstes mit, koordiniert und betreut die Arbeit der ihm/ihr zugeteilten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aufgrund von allgemeinen Vorgaben und Hinweisen des/der Vorgesetzten.
1. Aufgaben
Er/sie
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums in technischen bzw. wissenschaftlichen Fachbereichen:
VERWALTUNGSINSPEKTOR/ VERWALTUNGSINSPEKTORIN MIT DREIJÄHRIGEM HOCHSCHULSTUDIUM (VII)
Der Verwaltungsinspektor/die Verwaltungsinspektorin mit dreijährigem Hochschulstudium erledigt Verwaltungsaufgaben im Rahmen der von ihm/ihr erworbenen Qualifikation und unter Berücksichtigung der einschlägigen Dienst- und Rechtsvorschriften. Er/Sie hilft bei der Organisation des Dienstes mit, koordiniert und betreut die Arbeit der ihm/ihr zugeteilten Mitarbeiter/innen aufgrund von allgemeinen Vorgaben und Hinweisen des/der Vorgesetzten.
1. Aufgaben
1.1 Verwaltungsarbeiten
Er/sie
1.2 Organisations- und Koordinierungsarbeiten
Er/sie
1.3 Sekretariatsarbeiten
Er/sie
2. Zugangvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschul- oder vergleichbaren Studiums
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A
Anmerkung: die vertikale oder horizontale Mobilität in das Berufsbild kann auch mit dem Nachweis B erfolgen. Ausgenommen bleiben die Fälle, in denen die Mobilität aufgrund eines Laureats oder vergleichbaren Ausbildungsnachweises erfolgt
TECHNISCHER INSPEKTOR/ TECHNISCHE INSPEKTORIN MIT DREIJÄHRIGEM HOCHSCHULSTUDIUM (VII)
Der technische Inspektor/die technische Inspektorin mit dreijährigem Hochschulstudium erledigt wissenschaftlich- wissenschaftlich-technische Aufgaben im Rahmen der von ihm/ihr erworbenen Qualifikation und unter Berücksichtigung der einschlägigen Dienst- und Rechtsvorschriften. Er/Sie hilft bei der Organisation des Dienstes mit, koordiniert und betreut die Arbeit der ihm/ihr zugeteilten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aufgrund von allgemeinen Vorgaben und Hinweisen des/der Vorgesetzten.
1. Aufgaben
Er/Sie
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens dreijährigen universitären oder vergleichbaren Studiums mit technischer bzw. wissenschaftlicher Ausrichtung
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A
Anmerkung: die vertikale oder horizontale Mobilität in das Berufsbild kann auch mit dem Nachweis B erfolgen. Ausgenommen bleiben die Fälle, in denen die Mobilität aufgrund eines Laureats oder vergleichbaren Ausbildungsnachweises erfolgt.
Die Benennung dieser Berufsbilder ist folglich für das im Dienst stehende Personal ab sofort als abgeändert anzusehen und ist trotzdem formell an die genannten Abänderungen angepasst erst beim ersten möglichen Vertragsabänderung.
Gemeinsame Protokollerklärung
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen zwecks Regelung verschiedener, gemeinsam festzulegender Angelegenheiten, die das Personal der Berufsfeuerwehr des Landes betreffen.