DIDAKTISCHE TÄTIGKEIT UND TÄTIGKEIT ALS TUTOR
Die didaktische Tätigkeit und die Tätigkeit als Tutor der Kinderärzte mit besonderer Berücksichtigung der spezifischen Ausbildung in Allgemeinmedizin wird vom Landesgesetz 15. November 2002, Nr. 14 und von der mit Dekret des Landeshauptmanns Nr. 46 vom 20. Oktober 2003 genehmigten Durchführungsverordnung geregelt.
Dem Kinderarzt, welcher die Tätigkeit als Tutor ausübt, wird ein Entgelt von 112,17 Euro + Mehrwertsteuer für jede Woche zuerkannt.