GESUNDHEITSBESCHEINIGUNGEN FÜR NICHT WETTKAMPFMÄSSIG BETRIEBENE SPORTTÄTIGKEITEN
Zu den mit Festbetrag vergüteten Aufgaben des Kinderarztes gehören auch die Gesundheitsbescheinigungen für nicht wettkampfmäßig betriebene sportliche Tätigkeiten im Schulbereich (Buchstaben a) und c) des Dekretes des Gesundheitsministers vom 28. Februar 1983) und zwar die Bescheinigungen für die Teilnahme an physisch-sportlichen Aktivitäten, die von den Schulbehörden im Rahmen von schulbegleitenden Aktivitäten organisiert werden, für die im Schulprogramm vorgesehenen Aktivitäten sowie für die Schulsportwettkämpfe auf Bezirks- Landes- und Regionalebene, (vor jenen auf gesamtstaatlicher Ebene).