1. Für den Alterszeitraum von 0 bis 14 Jahren sind folgende 10 Gesundheitsbilder (gemäß Anhang L des GSKV 2009 – Projekt Gesundheit von Kindern) vorgesehen:
1.
0 - 4 Wochen (+ 10 Tage)
2.
2 - 3 Monate (+ 10 Tage)
3.
4 - 7 Monate
4.
8 - 10 Monate
5.
11 - 14 Monate
6.
15 - 24 Monate
7.
3 - 4 Jahre (+ 60 Tage)
8.
5 - 6 Jahre (+ 60 Tage)
9.
9 - 10 Jahre (+ 60 Tage)
10.
12 - 14 Jahre (+ 60 Tage)
2. Die Kinderärztin/der Kinderarzt muss den eigens vorgesehenen Vordruck vorzugsweise auf elektronischem Datenträger für jedes durchgeführte Gesundheitsbild ausfüllen.
3. Eine Kopie, die im persönlichen Gesundheitsbüchlein des Kindes aufzubewahren ist, ist der Familie zu übergeben.
4. Der Kinderärztin/dem Kinderarzt steht für jedes Gesundheitsbild ein Entgelt im Ausmaß von Euro 18,69 (achtzehn//69) zu.
5. Für die Auszahlung der Entgelte vermerkt die Kinderärztin/der Kinderarzt in einer eigenen Datei die Daten der Patientin & des Patienten, den er untersucht hat und leitet sie dem Sanitätsbetrieb weiter.
6. Die entsprechenden Entgelte werden innerhalb des zweiten Monats nach der Übermittlung der Aufstellung der durchgeführten Gesundheitsbilder ausgezahlt.