Auf der Ebene des Bereiches der Bediensteten des Landesgesundheitsdienstes wird, wie im Dekret des Landeshauptmannes vom 21. Juli 1994, Nr. 32 angegeben, der dafür vorgesehene Verhandlungsbereich für die ärztlichen und tierärztlichen Leiter neu festgelegt und umbenannt in „Verhandlungsbereich der sanitären Leiter des Landesgesundheitsdienstes“.
Der Verhandlungsbereich der sanitären Leiter des Landesgesundheitsdienstes spielt sich auf zwei Ebenen ab. Die erste Verhandlungsebene, mit dem Landeskollektivvertrag und eine zweite Verhandlungsebene, dezentral auf betrieblicher Ebene, für die spezifisch übertragenen Sachbereiche.