(1) Die Bestimmungen gemäß der Artikel 4, 5, 6, 7, 10 und 11 treten am 1. Jänner 2017 in Kraft.
(2) Die anderen Bestimmungen dieses Gesetzes treten am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.