(1) Die Landesregierung wird ermächtigt, die Beteiligung des Landes an der Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft SEL AG, mit Sitz in Bozen, um einen Ausgabenhöchstbetrag von 432 Millionen Euro zu Lasten des Finanzjahres 2008 (HGE 27200) zu verfügen. Im Rahmen dieser Ausgabe ist auch der Ankauf von Kapitalanteilen im Eigentum anderer Gesellschafter sowie der Ankauf von Kapitalanteilen anderer Gesellschaften zulässig, die auf dem Gebiet der Erzeugung und Verteilung von elektrischer Energie tätig sind.
(2) Die Landesregierung wird ermächtigt, die Beteiligung des Landes am Kapital der Gesellschaft SEL AG, mit Sitz in Bozen, bis zu einem Betrag von 800.000,00 Euro durch Einbringung eigener Vermögenssachwerte zu erhöhen. Die sich daraus ergebenden Haushaltsänderungen zur Einschreibung der damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben werden nach den Modalitäten laut Artikel 23 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, vorgenommen.