(1) Für die Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2008 für die Bereiche des Personals der Landesverwaltung, des Personals des Gesundheitswesens und des Schulpersonals wird zu Lasten des Landeshaushaltes (HGE 31100) die Ausgabe von 66 Millionen Euro für das Jahr 2008, von 90 Millionen Euro für das Jahr 2009 und von 90 Millionen Euro für das Jahr 2010 autorisiert.
(2) Die Ermächtigung der Ausgabe laut Artikel 6 des Landesgesetzes vom 20. Dezember 2006, Nr. 15, für die Kollektivverträge des Jahres 2007 für die dort angeführten Bereiche, welche zu Lasten des Haushaltes 2007 geht, wird für den Anteil von 23,453 Millionen Euro auf den Haushalt 2008 übertragen. Der entsprechende Anteil der Bereitstellung im Haushaltsvoranschlag 2007 (HGE 31100) stellt eine Ausgabeeinsparung dar.