(1)Der wissenschaftliche Beirat besteht aus fünf Mitgliedern, die auf lokaler und nationaler Ebene in den Bereichen Kultur, Literatur, Geschichte, Bibliothekswissenschaft und Katalogisierung sachverständig sind. Die Mitglieder gehören der italienischen Sprachgruppe an und werden von der Landesregierung auf Vorschlag des Landesrates/der Landesrätin für Italienische Kultur ernannt.
(2) In seiner ersten Sitzung wählt der wissenschaftliche Beirat aus seiner Mitte den Vorsitzenden/die Vorsitzende.
(3) Der Direktor/Die Direktorin der Italienischen Landesbibliothek „Claudia Augusta“ nimmt an den Sitzungen des wissenschaftlichen Beirates mit beratender Stimme teil. Das Protokoll führt ein Beamter/eine Beamtin, der bzw. die mindestens der sechsten Funktionsebene angehört. 3)