Kundgemacht im A.Bl. vom 18. September 2001, Nr. 38.
(1) In jeder Wohngemeinschaft ist ein Leitungsteam tätig, das sich aus den nachstehenden Personen zusammensetzt
(2) Das Leitungsteam ist mit den nachstehenden Aufgaben betraut
(3) Das Leitungsteam kommt zu regelmäßigen Sitzungen zusammen. Den Mitgliedern steht kein Sitzungsgeld zu.
(4) Zu den Sitzungen können bei Bedarf Fachleute hinzugezogen werden.