Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 22. April 1997, Nr. 19.
Bereich H - Bereich der Gerichtsmedizin, der Arbeitsmedizin und des Berufsethik (Punktezahl: 3.0)
Lehrziele: Der Student muss sich Kenntnisse aneignen über Unfallverhütung im Beruf sowie über Berufserkrankungen; er muss sich die theoretischen Kenntnisse und die mit gesetzlichen und organisatorischen Problemen der Gesundheitseinrichtungen zusammenhängenden Kenntnisse aneignen, sowie rechtliche Kenntnisse und solche über Berufsethik und Ethik im Allgemeinen, die seine fachlichen Tätigkeiten betreffen, erwerben.