(1) Der Pflegestützpunkt verfügt über einen Pflegebaderaum mit den Mindestmaßen 330/450 cm. Dieser ist mit einer freistehenden und unterfahrbaren Hubbadewanne, einer frei zugänglichen und befahrbaren Duschfläche (110/150 cm), einem wandhängenden Tiefspül-WC, einem Waschtisch mit einer zusätzlichen Handbrause und einem Notruf auszustatten.