(1) Der Naßraum der Pflegewohneinheit ist mit einem Waschbecken, einer WC-Tasse und einer bodenbündigen Duschfläche auszustatten. Der Naßraum ist mindestens 160/250 cm (Vorzugsmaße 170/260 cm) groß.
(2) Der Naßraum verfügt bei fehlender natürlicher Entlüftung über eine automatische Entlüftung.
(3) Die Tür zum Naßraum schlägt nach außen auf oder kann in Ausnahmefällen als Schiebetür ausgeführt sein. In letzterem Fall ist zusätzlich an der Türzarge ein Griffbügel erforderlich.
(4) Die lichte Durchgangsbreite beträgt mindestens 85 cm (Vorzugsmaß 90 cm).
(5) Bei der WC-Schale sind ein rechtwinkeliger Haltegriff (30 x 30 cm) und Halteklammer für Krücken anzubringen.
(6) Die Dusche hat die Maße von mindestens 95/160 cm und ist mit den notwendigen Haltegriffen versehen.