Der Fachlehrer/die Fachlehrerin für Pflege und Rehabilitation arbeitet in der Berufsaus- und Weiterbildung bei Lehrgängen, Kursen und einzelnen Bildungsveranstaltungen und wird für den Unterricht jener Fächer eingesetzt, die in den Bereich Pflege und Rehabilitation fallen. Dabei werden in erster Linie berufsbezogene theoretische und praktische Kenntnisse vermittelt. Er/sie hält sich an die in den Lehrplänen festgelegten Zielvorgaben; für die Wahl der Methoden und der didaktischen Mittel gilt der Grundsatz der Lehrfreiheit. Seine/Ihre Tätigkeit dehnt sich auch auf die Erwachsenenbildung und in den Fachschulen für Land-, Forst- und Hauswirtschaft auf die Betriebsberatung aus.
1. Aufgaben
1.1 Erziehung und Unterricht
Er/sie
- bereitet sich auf die Unterrichtseinheiten vor und sorgt auch für eine entsprechende Nachbereitung
- gestaltet die Unterrichtseinheiten nach didaktischen und zielgruppenorientierten Kriterien, führt praktische Unterweisungen und Übungen durch
- sammelt, entwickelt und erstellt Prüfungsaufgaben, Lehrtexte und Unterrichtsmittel, nimmt Prüfungen ab, korrigiert und bewertet Schülerarbeiten, stimmt die eigene Unterrichtstätigkeit mit jener der anderen Lehrkräfte ab und nimmt Lernzielkontrollen vor
- hält Sprechstunden für Schüler und Erziehungsberechtigte und steht für alle sonstigen schulbezogenen Tätigkeiten zur Verfügung
- Aufsicht, Stützunterricht, Konferenzen und Mitarbeit in Mitbestimmungsgremien
- arbeitet bei der Abhaltung von Kursen mit und übernimmt notfalls auch die Aufgaben als Referent/Referentin
- betreut die Schüler beim allfälligen Betriebspraktikum und sorgt für Kontakte mit den entsprechenden öffentlichen Körperschaften, Strukturen, Sozialverbänden und Schulbehörden
1.2 Planung
Er/sie
- arbeitet im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der verantwortlichen Dienststelle an der Erstellung von Lehrplänen und Programmen
- arbeitet an der Erstellung und Überarbeitung von Programmen der beruflichen Weiterbildung des Fachpersonals der Sozialdienste mit
- Beratung in den Bereichen Land-, Forst- und Hauswirtschaft
1.3 Organisation, Verwaltung und Aufsicht
Er/sie
- sorgt für die Bestellung von erforderlichen Arbeits- und Hilfsmitteln und für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen in den Labors sowie für die Wartung und Pflege der diesbezüglichen Geräte und Einrichtungen
- organisiert und leitet Exkursionen, Betriebsbesichtigungen usw. und nimmt an Arbeitsgruppen und Fortbildungsveranstaltungen teil
2. Zugangsvoraussetzungen
Befähigungsdiplom, oder gleichgestelltes Diplom, welches von den einschlägigen Bestimmungen für eines der folgenden Berufsbilder des Personals des Bereichs Sanität vorgesehen ist:
- Krankenpfleger/in
- Physiotherapeut/in
- Logopäde/in
- Beschäftigungstherapeut/in
- Sanitätsassistent/in
- Fachkraft für Diätetik
- Fußpfleger/in
- Orthoptiker/in-Ophthalmologie-Assistent/in
3. Erforderliche Spezialisierung
Abschluss einer pädagogisch-didaktischen Fachausbildung von wenigstens 400 Stunden vor oder berufsbegleitend nach der Aufnahme Anmerkung: die für den Unterricht der einzelnen Fächer zulässigen Befähigungsdiplome werden von der Landesverwaltung mit eigener Maßnahme festgelegt