Der Geometer/die Geometerin verrichtet nach den ihm/ihr erteilten allgemeinen Weisungen technische und Verwaltungsaufgaben, welche die Untersuchung, Planung und Ausführung von Bauarbeiten sowie die Buchhaltung betreffen. Aufgrund eines Auftrages leitet er/sie den Bau und führt Arbeiten in Regie durch.
1. Aufgaben
1.1 Technische Aufgaben
Er/sie
1.2 Fachliche und Verwaltungsaufgaben
1.3 Organisations- und Koordinationsaufgaben
2. Zugangsvoraussetzungen und Zweisprachigkeit
Auslaufendes Berufsbild
3. Bemerkungen
Sämtliche beruflichen Aufgaben bleiben im Rahmen der Rechtsvorschriften über den Beruf des Geometers.