(1) Am Voranschlag der Einnahmen laut Artikel 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2022, Nr. 17, werden folgende Änderungen vorgenommen:
Jahr 2023 - Kompetenz
Titel - Typologie
Betrag
01-103
+45.236.109,00
02-101
+3.908.333,57
03-100
+17.056.864,76
03-500
+13.000.000,00
04-200
+9.481.493,31
06-300
+114.000.000,00
Jahr 2023 - Kasse
Jahr 2024 - Kompetenz
+100.000.000,00
Jahr 2025 - Kompetenz
(2) Im Sinne von Artikel 40 Absatz 2-bis des gesetzesvertretenden Dekrets vom 23. Juni 2011, Nr. 118, in geltender Fassung, werden Investitionsausgaben, die auch auf die Preiserhöhungen der öffentlichen Bauaufträge sowie die Kofinanzierung von Projekten im Zusammenhang mit dem PNRR zurückzuführen sind, im Ausmaß von 114.000.000,00 Euro für das Finanzjahr 2023, von 100.000.000,00 Euro für das Finanzjahr 2024 und von 100.000.000,00 Euro für das Finanzjahr 2025 genehmigt, deren Deckung aus Verschuldungen besteht, welche nur für den tatsächlichen Kassenbedarf aufzunehmen sind.