1. Reicht eine Organisation mehrere Gesuche ein oder sucht sie mit einem Gesuch für mehrere Veranstaltungen an, muss sie eine Liste beilegen, in der die Veranstaltungen nach Priorität geordnet sind.
2. Gesuche zu Sportveranstaltungen, deren Ausrichtung erst nach dem festgelegten Einreichtermin beschlossen wird, können laufend eingereicht werden; sie müssen aber in jedem Fall vor Durchführung des Vorhabens eingereicht werden und die Verspätung ist angemessen zu begründen.