1. Auf Aufforderung des Landesamtes für Sport weisen die Begünstigten im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in geeigneter Weise darauf hin, dass die Investitionen, Kurse, Vorhaben, Projekte oder Tätigkeiten von der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Sport, finanziell unterstützt wurden.