(1) Für die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2022-2024 die Höchstausgabe von 12.343.951,26 Euro für das Jahr 2022, die Höchstausgabe von 15.843.951,26 Euro für das Jahr 2023 und die Höchstausgabe von 15.843.951,26 Euro für das Jahr 2024 genehmigt. Diese Beträge beinhalten anteilsmäßig die Zuweisungen an die Landesverwaltung und an den Südtiroler Sanitätsbetrieb, nicht aber an die Gemeinden, die Bezirksgemeinschaften, die Seniorenwohnheime, das Institut für sozialen Wohnbau, das Verkehrsamt Bozen und die Kurverwaltung Meran. 2)
(1/bis) Für die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2022-2024 die Höchstausgabe von 20.000.000,00 Euro für das Jahr 2022, bezogen auf Prämien, genehmigt. Diese Beträge beinhalten anteilsmäßig die Zuweisungen an die Landesverwaltung und an den Südtiroler Sanitätsbetrieb, nicht aber an die Gemeinden, die Bezirksgemeinschaften, die Seniorenwohnheime, das Institut für sozialen Wohnbau, das Verkehrsamt Bozen und die Kurverwaltung Meran. 3)
(2) Für die Kollektivvertragsverhandlungen für das Personal der Landesverwaltung wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2022-2024 die Höchstausgabe von 1.500.000,00 Euro für das Jahr 2022, die Höchstausgabe von 1.500.000,00 Euro für das Jahr 2023 und die Höchstausgabe von 1.500.000,00 Euro für das Jahr 2024 genehmigt.
(3) Für die Kollektivvertragsverhandlungen für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2022-2024 die Höchstausgabe von 24.500.000,00 Euro für das Jahr 2022, die Höchstausgabe von 20.000.000,00 Euro für das Jahr 2023 und die Höchstausgabe von 20.000.000,00 Euro für das Jahr 2024 genehmigt. 4)
(4) Für die Kollektivertragsverhandlungen für die Führungskräfte der Schulen staatlicher Art wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2022-2024 die Höchstausgabe von 250.000,00 Euro für das Jahr 2022, die Höchstausgabe von 250.000,00 Euro für das Jahr 2023 und die Höchstausgabe von 250.000,00 Euro für das Jahr 2024 genehmigt.
(5) Für die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene für die Führungskräfte wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2022-2024 die Höchstausgabe von 0,00 Euro für das Jahr 2022 genehmigt. Es wird weiterhin für das Jahr 2023 eine Ausgabe von 10.800.000,00 Euro und für das Jahr 2024 eine Ausgabe von 10.800.000,00 Euro genehmigt, welche die Folgekosten des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages für Führungskräfte für den Dreijahreszeitraum 2020-2022 darstellen. Diese Beträge beinhalten anteilsmäßig die Zuweisungen an die Landesverwaltung und an den Südtiroler Sanitätsbetrieb, nicht aber an die Gemeinden, die Bezirksgemeinschaften, die Seniorenwohnheime, das Institut für sozialen Wohnbau, das Verkehrsamt Bozen und die Kurverwaltung Meran. 5)