(1) Die Deckung der Kosten in Höhe von insgesamt 658.832.718,80 Euro zu Lasten des Finanzjahres 2022, von insgesamt 146.363.195,32 Euro zu Lasten des Finanzjahres 2023, von insgesamt 728.266.287,27 Euro zu Lasten des Finanzjahres 2024, die sich aus Artikel 1 Absätze 1 (Tabelle A) und 3 (Tabelle C) dieses Gesetzes ergeben, erfolgt gemäß den Modalitäten, die in der beiliegenden Tabelle E vorgesehen sind. 6)