1. Lehrbienenstände dienen Demonstrations- und Schulungszwecken sowie der Bienenhaltung und können von Imkervereinigungen (Imkervereinen oder Imkerbezirken), denen mindestens 20 Imker angehören, errichtet werden.
2. Lehrbienenstände müssen folgende Merkmale aufweisen:
− Bruttofläche von maximal 50 m²,
− Gebäudehöhe von maximal 3,50 m,
− Sanitärraum (Nasszelle) von mindestens 3 m²,
− getrennter Bereich innerhalb des Gebäudes für mindestens 10 Bienenvölker.