1. Die antragstellende Person muss die Verfügbarkeit über das Grundstück für mindestens 10 Jahre nachweisen, sofern es nicht in Ihrem Eigentum steht.
2. Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt des Bauantrags mindestens zehn Bienenvölker besitzen und betreuen, diese ordnungsgemäß beim überbetrieblichen Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs gemeldet haben und über die erforderliche fachliche Qualifikation und eine der folgenden Bescheinigungen verfügen:
a) Nachweis über den Besuch eines Imker- Grundkurses, oder
b) Nachweis einer mindestens 3-jährigen Imkertätigkeit.
3. Der Bienenstand, der mit Ausnahme des Unterbaus aus Holz erbaut sein muss, darf eine Bruttofläche von 20 m² und eine Gebäudehöhe von 2,50 m nicht überschreiten. Die Bienenstöcke müssen im Bienenstand untergebracht werden. Sofern der Platz darin aufgrund der großen Anzahl von Bienenstöcken nicht ausreicht, können einige davon auch im Außenbereich abgestellt werden.