(1) Erreicht eine Führungsstruktur die für das Kalenderjahr 2019 bzw. für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 vereinbarten Ziele, wird dem Personal derselben die kollektive Prämie zuerkannt.
(2) Die kollektive Prämie wird jenem Personal nicht zuerkannt, dessen Leistungen negativ bewertet wurden. Zudem steht diese dem Personal nicht zu: