(1) Die Beurteilung der Leistungen des Personals erfolgt auf der Grundlage der für das Kalenderjahr 2019 bzw. für das Schuljahr 2018/2019 und 2019/2020 zu Beginn derselben im Rahmen eines eigenen persönlichen Gesprächs abgeschlossenen Vereinbarung mit dem/der direkten Vorgesetzten über die während des Jahres zu erledigenden Aufgaben und zu erreichenden Ziele.