(1) Der Auftrag kann bei Verzögerungen, Nichterreichung der Ziele, Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen, die jeweils dem/der Beauftragten anzulasten sind, widerrufen werden.
(2) Der Auftrag kann außerdem aus unvorhergesehenen und nachgewiesenen Gründen organisatorischer und verwaltungstechnischer Natur vorzeitig aufgelöst werden.
(3) Der Widerruf erfolgt unter Wahrung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs.