Die Sprachprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einer mündlichen Prüfung.
Mit der Sprachprüfung wird insbesondere die Sprachkompetenz im Rahmen des beruflichen Umfelds überprüft.
Um die Sprachprüfung zu bestehen, muss die Gesamtbewertung in Bezug auf die schriftliche und die mündliche Prüfung positiv sein.
Die Prüfungskommission bewertet bei der schriftlichen Prüfung die Genauigkeit in der Rechtschreibung und Grammatik, den korrekten Sprachgebrauch und die Fähigkeit, einen strukturierten, klaren und kohärenten Text zu verfassen. Bei der mündlichen Prüfung bewertet die Prüfungskommission die Fähigkeit, sich sprachlich korrekt auszudrücken, sowie Gehörtes oder Informationen aus schriftlichen Texten mühelos zu verstehen, wiederzugeben und fachbezogen zu interpretieren.
Ausschlaggebend für das Bestehen der Prüfung ist die sichere Beherrschung der geprüften Sprache. Dabei wird auf das Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen Bezug genommen, aber es werden in jedem Fall auch die spezifischen Tätigkeiten des Berufsbildes und gegebenenfalls das spezifische Unterrichtsfach berücksichtigt.
Für das Fremdsprachenlehrpersonal wird hingegen überprüft, ob bezogen auf das berufliche Umfeld eine angemessene Kenntnis der Sprache besteht, die der jeweiligen Rangordnung für die Aufnahme (deutsch oder italienisch) entspricht.
Die Prüfungskommission begründet in Bezug auf die obgenannten Bewertungskriterien das Ergebnis der Sprachprüfung.