1. Alle Personalparameter beziehen sich auf das effektiv im Dienst stehende Vollzeitäquivalent (VZÄ) und auf die Gesamtheit der genehmigten Betten je Einrichtung und sind auf dieser Grundlage zu berechnen und zu gewährleisten. Es liegt in der Verantwortung der Seniorenwohnheime, wie das Personal eingesetzt wird, jedoch ist jederzeit eine kontinuierliche, bedürfnisgerechte und qualitätsgesicherte Rund-um-die-Uhr-Versorgung der anwesenden Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Nicht als Abweichung von den vorgegebenen Personalparametern gilt eine kurzfristige Abweichung von weniger als insgesamt 1,0 Personaleinheiten – 2,0 bei mehr als 60 Betten.
1/bis. Im Falle einer mindestens über zwei aufeinanderfolgende Monate anhaltenden Abweichung zwischen genehmigten und effektiv belegten Betten von mindestens 8 Prozent oder 8 Betten, werden die gemäß diesem Abschnitt zu gewährleistenden Personalparameter auf die effektiv belegten Betten berechnet. Als Grundlage für die Berechnung gilt der Bezugsmonat der Erhebung.
2. Die Personalparameter für die besonderen Betreuungsformen beziehen sich auf das effektiv im Dienst stehende Vollzeitäquivalent (VZÄ) und auf die hierfür genehmigten Betten und sind auf dieser Grundlage zu berechnen und zu gewährleisten. Es liegt in der Verantwortung der Seniorenwohnheime, wie das Personal für die besonderen Betreuungsformen eingesetzt wird, jedoch ist jederzeit eine kontinuierliche, bedürfnisgerechte und qualitätsgesicherte Rund-um-die-Uhr-Versorgung der anwesenden Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten.
3. Die mit diesen Bestimmungen festgelegten Parameter für das Personal sind wesentliche Standards, die von der Einrichtung als Mindestparameter zu gewährleisten sind. Über diese Standards hinaus kann die Einrichtung den Personalstand frei nach betrieblicher Ausrichtung und im Rahmen der verfügbaren oder organisierten Ressourcen bestimmen.
4. Jede Einrichtung gewährleistet auf jeden Fall Krankenpflegepersonal im Ausmaß von mindestens drei effektiv im Dienst stehenden Vollzeit-Personaleinheiten, auch wenn sich aus der Berechnung der vorgesehenen Personalparameter ein niedrigerer Wert ergibt.
5. Beim Rehapersonal richtet sich die Präsenz der vorgesehenen verschiedenen Berufsbilder nach den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner.