1. Der Lehrling führt im Fall der Lehre zum Erwerb des Diploms der staatlichen Abschlussprüfung das Projekt gemäß dem Beschluss der Landesregierung vom 18. November 2014, Nr. 1366, „Berufsbildung des Landes - Einjähriger Lehrgang, der mit der staatlichen Abschlussprüfung endet: Zugangsverfahren, Lernergebnisse, Richtlinien für das Projektmanagement, Stundentafel“, Anlage 3, in Zusammenarbeit mit dem eigenen Lehrbetrieb durch.
2. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin begleitet und unterstützt den Lehrling bei der Durchführung des oben genannten Projektes sowie bei der Erstellung der Projektarbeit.