1. Für die außerordentliche Prüfungssession sind folgende Vergütungen vorgesehen:
- für die internen Mitglieder der Kommissionen: Euro 50,25 pro Klasse und zusätzlich Euro 11,20 pro Kandidat und Kandidatin; für die Funktion als Stellvertreterin oder Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Prüfungskommission: Euro 20,10
- für die externen Mitglieder der Kommissionen: Euro 56,93 und zusätzlich Euro 13,00 pro Kandidat und Kandidatin; für die Funktion als Stellvertreterin oder Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Prüfungskommission: Euro 20,10
- für den oder die Vorsitzenden der Kommissionen: Euro 78,75 und zusätzlich Euro 18,00 pro Kandidat und Kandidatin