1. Unbeschadet der geltenden Bestimmungen bei unrechtmäßiger Inanspruchnahme von wirtschaftlichen Vergünstigungen, wird die Förderung bei Nichteinhaltung der in diesen Richtlinien vorgesehenen Bestimmungen widerrufen und muss zuzüglich der gesetzlichen Zinsen und der eventuell geschuldeten Aufwertung an die Landesverwaltung rückerstattet werden.
2. Die von den dafür zuständigen Einrichtungen festgestellte Übertretung der Bestimmungen von lokalen und nationalen Kollektivverträgen sowie der Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat den Widerruf der gesamten Förderung zur Folge.