1. Zur Förderung zugelassen ist der Kauf von neuen oder gebrauchten Mähdreschern samt Zubehör, die für den Straßenverkehr zugelassen sind und überbetrieblich eingesetzt werden.
2. Die Investitionen müssen mit den Umweltschutzvorschriften der Union, des Staates und des Landes Südtirol in Einklang stehen. Beihilfen für Investitionen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vorgeschrieben ist, sind an die Bedingung geknüpft, dass vor Gewährung der Einzelbeihilfe diese Prüfung durchgeführt und die Genehmigung für das betreffende Investitionsvorhaben erteilt wurde.