1. In der Auszahlungsphase sind unwesentliche Änderungen innerhalb der verschiedenen Ausgabenpositionen der zulässigen Kosten sowie unwesentliche Projektabweichungen zulässig.
2. Die Beiträge können auch dann ausgezahlt werden, wenn andere als im Antrag angegebene Marken, Typen oder Materialien verwendet wurden, vorausgesetzt, sie entsprechen den technischen Vorgaben dieser Richtlinien.