1. Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), das heißt der Zahl der Personen, die im betreffenden Unternehmen oder auf Rechnung dieses Unternehmens während des gesamten Berichtsjahres vollzeitbeschäftigt waren. Für die Arbeit von Personen, die nicht das ganze Jahr lang gearbeitet haben oder die, unabhängig von der Dauer, eine Teilzeitbeschäftigung hatten, sowie im Fall von Saisonarbeiterinnen und –arbeitern, wird der jeweilige JAE-Bruchteil gezählt. Die Mitarbeiterzahl umfasst:
a) die Angestellten des Unternehmens,
b) für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Anstellungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht den anderen Angestellten des Unternehmens gleichgestellt sind,
c) mitarbeitende Eigentümerinnen und Eigentümer,
d) Teilhaberinnen und Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.
Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen, die einen Lehr- beziehungsweise Berufsausbildungsvertrag haben, sind in der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt. Die Dauer des Mutterschafts- beziehungsweise Elternurlaubs wird nicht mitgerechnet.