1. Folgende Vorhaben sind nicht förderungsfähig:
a) fortlaufende oder in regelmäßigen Abständen anfallende Beratungen, die auf die betriebliche Führung des Unternehmens zurückzuführen sind, wie Verwaltungs-, Steuer- und Rechtsberatungen,
b) Beratungen, die unter die institutionelle Tätigkeit des Antragstellers fallen,
c) Beratungen für die Entwicklung, Programmierung und Implementierung von Informatiksystemen,
d) Ausbildungen, für welche die Veranstalter bereits Förderungen von öffentlichen Körperschaften erhalten haben,
e) Ausbildungen zur Anpassung an verbindliche nationale Ausbildungsnormen, Bildungsgänge für Befähigungen und Berufsausbildung inbegriffen,
f) Ausbildungen zur reinen Wissensvermittlung in Bezug auf die technischen Eigenschaften von Produkten und Waren, die Gegenstand der eigenen betrieblichen Tätigkeit sind,
g) Vorhaben, die bereits durch eine öffentliche Körperschaft gefördert wurden oder in Zukunft von einer solchen gefördert werden.
2. Folgende Ausgaben sind nicht förderungsfähig:
a) Lohnkosten,
b) Ausgaben für den Ankauf von Maschinen und Geräten, die für das Vorhaben verwendet werden,
c) Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung der an der Ausbildung teilnehmenden Personen,
d) Werbeausgaben und Ähnliches,
e) Mehrwertsteuer und andere Abgaben sowie Steuern.