1. Förderungsfähig sind Vorhaben, die eng mit der betrieblichen Tätigkeit von Betrieben mit Standort in Südtirol zusammenhängen und sich direkt auf diese Betriebe auswirken.
2. Förderungsfähig sind Vorhaben zur Ausbildung der Bediensteten, Inhaberinnen und Inhaber sowie Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die eine regelmäßige Tätigkeit im Antrag stellenden Unternehmen ausüben, oder in Partner- oder in sonstiger Form verbundenen Unternehmen.
2.1 Förderungsfähig sind Gebühren für die Einschreibung und die Teilnahme an Ausbildungsvorhaben.
2.2 Bei Vorhaben, die das Antrag stellende Unternehmen selbst organisiert, sind folgende Kosten förderungsfähig:
a) Honorare für Referentinnen und Referenten,
b) Kosten für Saalmiete, Lehrmaterial, Simultanübersetzung.
2.3 Die förderungsfähige Mindestausgabe je Antrag beträgt 3.000,00 Euro. Die förderungsfähige Höchstausgabe für das Tageshonorar des Referenten oder der Referentin beträgt 800,00 Euro, eventuelle Kosten für Reise inbegriffen.
2.4 Master und MBA: die diesbezüglichen Ausgaben sind jeweils für eine Höchstausgabe von 10.000,00 Euro förderungsfähig.
2.5 Zur Auszahlung des Beitrags muss neben der Ausgabendokumentation laut Artikel 7 ein Bericht über den Inhalt und die Dauer des Lehrgangs sowie über die teilnehmenden Personen vorgelegt werden, sowie, im Fall der Vorhaben laut Ziffer 2.2, über die Anzahl der von den Referentinnen und Referenten geleisteten Stunden/Tage.
3. Förderungsfähig sind Beratungen und Vorhaben zur Wissensvermittlung, die von Unternehmen, Freiberuflern und Freiberuflerinnen oder Selbstständigen die eine Beratungstätigkeit ausüben, von spezialisierten Beratungseinrichtungen, von Forschungseinrichtungen oder von Universitäten durchgeführt werden. Insbesondere folgende Vorhaben sind förderungsfähig:
a) Erhebungen, Studien, Analysen und Forschungsarbeiten mit strategischen, organisatorischen, technologischen oder betriebswirtschaftlichen Zielen,
b) Beratungen zur technologischen Verbesserung der Produkte und der Produktionsprozesse,
c) Beratungen durch Fachleute zur Marktpositionierung und zur Verbesserung der betrieblichen Organisationsstruktur, einschließlich Beratungen für den Abschluss von Joint-Ventures mit ausländischen Unternehmen und für die Umsetzung von EU-Programmen,
d) Beratungen zur Verbesserung und Erneuerung in den Bereichen Arbeitsplatz-Umstrukturierung, Gründung von betrieblichen Kooperationen,
e) Vorhaben zur Einführung des Zertifikats für „audit familieundberuf” (der Hertiestiftung) und für soziale Verantwortung (SA 8000),
3.1 Folgende Ausgaben sind förderungsfähig:
a) Honorare für Beratungen,
b) Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung von Beraterinnen und Beratern.
3.2. Die förderungsfähige Mindestausgabe je Vorhaben laut Absatz 3 Buchstaben a), b), c) und d) beträgt 3.000,00 Euro. Für Vorhaben zur Einführung des Zertifikats „audit familieundberuf“ laut Absatz 3 Buchstabe e) beträgt die Mindestausgabe 1.000,00 Euro. Die förderungsfähige Höchstausgabe für das Tageshonorar des Referenten oder der Referentin beträgt 800,00 Euro.
3.3 Für die Auszahlung des Beitrags muss neben der Ausgabendokumentation laut Artikel 7 auch ein Bericht vorgelegt werden, abgefasst und unterzeichnet vom Dienstleistungserbringer, der Aufschluss über den Inhalt und die Ziele der Beratung gibt, und in dem die Stunden angegeben sind, die die beteiligten Berater und Beraterinnen beziehungsweise Fachleute geleistet haben.