5.1 Die Gewährung des Beitrages laut Punkt 4 erfolgt für gerodete Pflanzen, die von folgenden Erregern befallen sind, wenn der vom Amt für Obst- und Weinbau bei der Landesabteilung Landwirtschaft anerkannte Marktwert der gerodeten Pflanzen mehr als 5.000 Euro beträgt:
a) Erreger des Feuerbrandes (Erwinia amylovora),
b) Erreger der Pockennarbigkeit des Steinobstes (Sharka),
c) vom Erreger der Goldgelben Vergilbung der Rebe (Flavescence doreè), oder
d) Erreger der Europäischen Steinobstvergilbung (European stone fruit yellows).
5.2 Für Pflanzen bis zum 15. Standjahr, die symtomatisch an der Apfeltriebsucht (Apple Proliferation Phytoplasma) erkrankt sind, wird der Beitrag laut Punkt 4 gewährt, wenn:
a) mindestens 1.000 dieser im Betrieb des Antragstellers vorhandenen Pflanzen symptomatisch an der Apfeltriebsucht erkrankt sind und
b) der Befallsgrad der gesamten im Betrieb vorhandenen Pflanzen der genannten Altersklasse mindestens 15 Prozent beträgt und
c) die Rodung der Pflanzen auf Grund des Dekretes des Landesrates für Landwirtschaft vom 16. August 2011, Nr. 604/31.2, „Phytosanitäre Maßnahmen zur Bekämpfung der Apfeltriebsucht“ erfolgt ist.
5.3 Der Gesamtbetrag der zuschussfähigen Verluste ist um folgende Beträge zu verringern:
a) etwaige Versicherungszahlungen und
b) aufgrund des Seuchen- bzw. Krankheitsausbruchs nicht entstandene Kosten, die andernfalls angefallen wären.
5.4 Der Antragsteller muss dem bei der Landesabteilung Landwirtschaft bediensteten Personal, welches mit der Aufsicht über die Anwendung der geltenden Bestimmungen beauftragt ist, freien Zugang zu den Grundstücken und Unterlagen gestatten, welche im Zusammenhang mit der gewährten Beihilfe stehen.
5.5 Die Beihilfen zur Beseitigung von Verlusten durch Pflanzenkrankheiten sind auf Kosten und Schäden aufgrund von Pflanzenkrankheiten zu begrenzen, deren Auftreten von den zuständigen Behörden förmlich anerkannt worden ist.
5.6 Es wird keine Beihilfe gezahlt, wenn festgestellt wird, dass der Befall durch Pflanzenschädlinge vom Beihilfeempfänger absichtlich oder fahrlässig verursacht worden.