1. Die Sporttätigkeiten, die weder in einer überdachten noch in einer nicht überdachten Anlage oder in einem abgegrenzten Areal im Freien ausgeübt werden, sondern in der freien Natur, sind von der Defibrillator-Pflicht ausgenommen; im Notfall muss umgehend die Notrufzentrale 118 oder in den Skigebieten der vom Betreiber gewährleistete Rettungsdienst verständigt werden. Zu dieser Kategorie zählen Straßenradsport, alpiner Skilauf, Skilanglauf, Naturbahnrodeln, Orientierungssport, Triathlon, Paragleiten und vergleichbare Sportdisziplinen.