1. Für die Ausübung von Sporttätigkeiten mit geringer Herz-Kreislauf-Belastung sind die Verfügbarkeit eines Defibrillators und die Anwesenheit einer zu dessen Benutzung ermächtigten Person nicht erforderlich. Zu dieser Kategorie zählen Boccia (außer mit Volo-Wurf), Billard, Golf, Sportfischen an der Oberfläche, Sportjagd, Schießsport, Brettspiele und vergleichbare Sportdisziplinen.