1. Die Schülerinnen und Schüler mit einem zieldifferenten Bildungsplan können im Rahmen ihrer Bildungspflicht an eine andere Schule der Oberstufe übertreten, um den individuellen Bildungsweg an der Zielschule besser weiterführen und abschließen zu können.
2. Dazu führen die Zielschulen gemeinsam mit den Herkunftsschulen mit den am Übertritt interessierten Schülerinnen und Schülern bzw. mit deren Erziehungsberechtigten ein Gespräch, in welchem die bisher erreichten Kompetenzen, die verbesserten Bildungschancen und die notwendigen Maßnahmen besprochen werden.