1. Die Ergänzungsprüfungen werden vor Unterrichtsbeginn von einer an der Zielschule eingerichteten Prüfungskommission durchgeführt.
2. Der Prüfungskommission gehören als Vorsitzende/r der/die Schuldirektor/in und als Mitglieder die Lehrpersonen der betroffenen Fächer an. Der/Die Schuldirektor/in kann den Vorsitz an eine Lehrperson der Schule übertragen. Die Prüfungskommission muss aus mindestens drei Personen bestehen.
3. Die Ergänzungsprüfungen werden, unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen, nach einem vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen bzw. festgelegten Verfahren durchgeführt, welches geeignet ist festzustellen, ob die übertretenden Schülerinnen und Schüler über die für eine erfolgreiche Weiterführung des Bildungswegs notwendigen Kompetenzen verfügen. Sie beschränken sich somit auf die für eine erfolgreiche Weiterführung des Bildungswegs unmittelbar notwendigen Kompetenzen.