Kundgemacht im A.Bl. vom 2. November 2004, Nr. 44.
(1) Dem Antrag auf Erteilung der nachträglichen Baukonzession müssen die nachfolgend angeführten Unterlagen beiliegen:
(2) Der Antrag auf Erteilung der nachträglichen Baukonzession muss innerhalb 31. März 2005 mit den Unterlagen vervollständigt werden, die von der Gemeindebauordnung für die Anträge auf Baukonzession vorgeschrieben sind.
(3) Der Antrag auf Erteilung der nachträglichen Baukonzession muss innerhalb 30. Juni 2005 mit den nachfolgenden Unterlagen vervollständigt werden: