(1) Die Landesregierung ist ermächtigt, die Beteiligung des Landes an der Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft "SEL AG", mit Sitz in Bozen, sowie den Ankauf von Anteilen des Kapitals derselben um einen Ausgabenhöchstbetrag von 650 Millionen Euro zu Lasten des Finanzjahres 2004 zu verfügen. Im Rahmen derselben sind auch der Ankauf von Kapitalanteilen im Besitz anderer Gesellschafter sowie der Ankauf von Kapitalanteilen anderer Gesellschaften, die auf dem Gebiet der Erzeugung und Verteilung von elektrischer Energie tätig sind, zulässig.
(2) Die Landesregierung ist weiters zum Ankauf von Anteilen des Kapitals der Gesellschaft "BrennerCom AG", mit Sitz in Bozen, bis zu einem Ausgabenhöchstbetrag von 111.456 Euro zu Lasten des Finanzjahres 2004 ermächtigt.
(3) Die Landesregierung ist ermächtigt, die Gründung einer Gesellschaft zu betreiben bzw. sich am Kapital einer Gesellschaft zu beteiligen, welche die Planung, die Errichtung und die Führung des Brenner-Basistunnels und dessen Zulaufstrecken zum Geschäftszweck hat, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro zu Lasten des Finanzjahres 2004.
(4) Die Landesregierung ist weiters ermächtigt, für die Errichtung der Gesellschaft gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 28. Juli 2003, Nr. 12, die Beteiligung am Kapital derselben für eine Ausgabe von 60.000 Euro zu Lasten des Finanzjahres 2004 zu verfügen.