Vergütungen an die Mitglieder der wie immer benannten Kommissionen, Beiräte und Komitees, die vom Landesausschuss Bozen errichtet sind
(kundgemacht im A.Bl. vom 23. Juli 1957, Nr. 30; aufgehoben durch Art. 4 des L.G. vom 19. März 1991, Nr. 6)