Dekret des Landeshauptmanns vom 13. August 1990, Nr. 16
Abänderung der Durchführungsverordnung zu Artikel 33 Buchstabe b) des Regionalgesetzes vom 20. August 1954, Nr. 24 über die Entschädigungen an Feuerwehrleute, die im Dienst oder aus dienstlichen Gründen einen Unfall erlitten haben
Attendere, processo in corso!