Maschinen und Geräte, die die Schüler unter strenger Aufsicht des Lehrers bedienen dürfen. Sie können ständig oder auch nur bei Gebrauch im Werkraum untergebracht werden.
Bei der Aufstellung und der Inbetriebnahme der oben aufgelisteten Geräte und Maschinen, sind die einschlägigen Sicherheitsvorschriften streng zu beachten. Grundsätzlich müssen alle Sicherheitsvorrichtungen in Betrieb sein, wenn eine Maschine bedient wird. Keine Maschine darf ohne Aufsicht des Lehrers bedient werden.
Kundgemacht im A.Bl. vom 22. November 1988, Nr. 53.