Das Abkommen wurde dem Friedensvertrag zwischen Italien und den Alliierten und Assoziierten Mächten, abgeschlossen in Paris am 10. Februar 1947, als Anlage IV beigefügt; vergleiche Artikel 10 Absatz 2 des Friedensvertrages: "Die Alliierten und Assoziierten Mächte haben die Übereinkommen (deren Text die Anlage IV bildet) zur Kenntnis genommen, die am 5. September 1946 einvernehmlich zwischen der österreichischen Regierung und der italienischen Regierung getroffen wurden." Der Friedensvertrag wurde vom provisorischen Staatsoberhaupt mit Gesetzesdekret vom 28. November 1947, Nr. 1430 (kundgemacht im Ord. Beibl. zum Gesetzblatt vom 24. Dezember 1947, Nr. 295) "sanktioniert".