(1) Dem Personal wird, als Vorschuss auf die für den Vertragszeitraum 2022-2024 vorgesehenen Gehaltserhöhungen, eine ausschließlich für die Pension geltende Einmalzahlung in folgender Höhe (Brutto) gewährt:
1. Funktionsebene 2.194,84 €
2. Funktionsebene 2.443,96 €
3. Funktionsebene 2.570,33 €
4. Funktionsebene 2.701,10 €
5. Funktionsebene 2.900,90 €
6. Funktionsebene 3.147,33 €
7. Funktionsebene 3.524,24 €
7ter Funktionsebene 3.623,62 €
7bis Funktionsebene 3.768,63 €
8. Funktionsebene 4.004,75 €
9. Funktionsebene 4.654,18 €
Landeslehrer 4004,75 €
Einheitliche Leitungsebene
der sanitären Führungskräfte 5.549,31 €
(2) Der in Absatz 1 genannte Betrag der Einmalzahlung wird jenem Personal in voller Höhe ausbezahlt, welches ein Arbeitsverhältnis für 18 Monate (1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024) in Vollzeit und mit 100% Bezahlung innehatte. Er wird unter Berücksichtigung folgender Parameter reduziert:
- Dauer des Arbeitsverhältnisses;
- Umfang des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit);
- reduzierte Bezahlung infolge von Abwesenheiten, sofern diese eine Reduzierung bzw. Streichung des Gehaltes vorsehen.