(1) Es wird das Berufsbild „Klavierbegleiter/in“ am Konservatorium, zugeordnet der VIII. Funktionsebene, eingeführt:
Klavierbegleiter/Klavierbegleiterin (VIII.)
1. Aufgaben
Der/Die Klavierbegleiter/in verfügt über die technischen, musikalischen, kulturellen und interpretativen Fähigkeiten, die auf die Kenntnis der Begleitrepertoires, der pianistischen Zusammenarbeit und der damit verbundenen Aufführungspraxen sowie im Bereich der Musikinformatik abzielen, und arbeitet in den Bereichen der Vokal- und Instrumentalmusik verschiedener Stile und Epochen, auch im Hinblick auf das Musiktheater.
Der/Die Klavierbegleiter/in plant in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und Studierenden und führt die Klavierbegleitung für Unterricht, Proben, Prüfungen, Aufführungen, Konzerte und andere Auftritte durch.
Der/Die Klavierbegleiter/in pflegt und aktualisiert seine/ihre musikalischen und instrumentalen Fähigkeiten, mit besonderem Augenmerk auf die Fähigkeiten des Vom-Blatt-Spiels, der kurzfristigen Vorbereitung von Stücken aus dem Vokal- und Kammermusikrepertoire, der Fähigkeit, komplexe Partituren in kurzer Zeit zu synthetisieren, um eine effektive Begleitung der Soloparts zu gewährleisten, mit denen er/sie zusammenarbeiten muss.
Der/Die Klavierbegleiter/in pflegt und aktualisiert seine/ihre Fähigkeiten als Konzertmeister/in für Fälle, in denen er/sie in einem Gruppen- oder Ensemble-Repertoire mitwirken muss.
2. Zugangsvoraussetzungen
Akademischer Abschluss zweiten Grades in Klavier oder als Korrepetitor/in.
3. Zweisprachigkeit
Zweisprachigkeitsnachweis C1 (ex A).
4. Anmerkungen
Die Arbeitszeit des/der Klavierbegleiters/in mit Vollzeitarbeitsvertrag, die 38 Stunden pro Woche beträgt, ist in 24 Stunden Begleitung und 14 Stunden musikalische Vorbereitung aufgeteilt. Die jährliche Arbeitszeit für die Begleitaktivität beträgt somit 1.050 Stunden.
Bei Teilzeitarbeitsverträgen werden die wöchentliche Arbeitszeit und deren Aufteilung in Begleit- und Vorbereitungsstunden im Verhältnis zum Teilzeitvertrag festgelegt.
Der Erholungsurlaub wird in der Regel in den Zeiten der Unterbrechung der akademischen Aktivitäten und in jedem Fall in Übereinstimmung mit diesen genommen.
(2) Es wird das Berufsbild „Schulsekretär/in“, zugeordnet der VIII. Funktionsebene, eingeführt:
Schulsekretär/in
1. Aufgaben
Im Rahmen der einheitlichen Führung durch die Schulführungskraft, welcher der/die Schulsekretär/in unterstellt ist, organisiert diese/r die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule. Zu diesem Zweck führt und koordiniert der/die Schulsekretär/in das ihm/ihr zugeordnete Personal, sorgt für eine transparente und gleichmäßige Verteilung der Aufgaben und Arbeiten und für die Förderung der Effizienz und Zusammenarbeit; er/sie vereinbart die Ziele und Ergebnisse und bewertet die Leistungen der Mitarbeiter/innen.
Der/Die Schulsekretär/in sorgt, in Zusammenarbeit mit dem ihm zugeordneten Personal und unter Berücksichtigung seiner Kompetenzen und Fähigkeiten, für die Durchführung sämtlicher Tätigkeiten in den Bereichen Verwaltung, Buchhaltung, Beschaffungs- und Ökonomatsdienst.
Der/Die Schulsekretär/in, welche/r dem Schulrat angehört, nimmt an den Sitzungen des Schulrates teil und verfasst und bereitet die erforderlichen Unterlagen für die Sitzungen des Schulrates und deren Beschlüsse vor.
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens vierjährigen Laureats in Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften.
3. Zweisprachigkeit
Zweisprachigkeitsnachweis C1 (ex A).
4. Bemerkung:
Das Berufsbild “Schulsekretär/Schul-sekretärin“ ist auch in der VII Funktionsebene vorgesehen. Der Arbeitgeber kann die Zuweisung des im Berufsbild „Schulsekretär/in“ eingestuften Personals an Schulen mit besonderer Komplexität auf das in der VIII. Funktionsebene eingestufte Personal einschränken.
(3) Das Berufsbild „Psychopädagoge/ Psychopädagogin“, gemäß Anhang 1 des Bereichsvertrages vom 08.03.2006, zugeordnet der Funktionsebene VIII, wird durch folgendes ersetzt:
„Psychopädagoge/Psychopädagogin (VIII)
1. Aufgaben
Der/Die Psychopädagoge/Psychopädagogin führt pädagogisch-didaktische Beratungen durch, mit besonderem Augenmerk auf psychologische und sozioökologische Probleme, die sich an Lehrkräfte, Eltern und Schüler richten und zur Entwicklung von Bildungsmodellen und individuellen Bildungsplänen beitragen. Er/Sie führt Einzel- und Gruppengespräche, informiert, berät und begleitet Einzelpersonen und Gruppen in Konfliktsituationen oder bei Entscheidungsprozessen, entwickelt Problemlösungsstrategien, auch in Zusammenarbeit mit anderen Diensten, und hält Kontakt zu den zuständigen Institutionen, wie Schulen, externen Einrichtungen und Diensten.
Der/Die Psychopädagoge/Psychopädagogin erstellt Berichte, Beschreibungen, Gutachten und Artikel für den internen und öffentlichen Gebrauch, plant und organisiert die Aus- und Weiterbildung auf Landesebene und erarbeitet bzw. äußert sich zu Gesetzestexten, Verordnungen und Richtlinien, die seinen/ihren Arbeitsbereich betreffen. Er/Sie beantwortet rechtliche Fragen im Zusammenhang mit seinem/ihrem Arbeitsbereich, führt Erhebungen und Untersuchungen durch, arbeitet in Arbeits- und Projektgruppen mit und erledigt die spezifischen administrativen und organisatorischen Aufgaben des Bereichs.
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums in Psychologie, Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Bildungswissenschaften oder
Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums und den Abschluss eines fachspezifischen Ausbildungslehrgangs im psycho-sozialen oder pädagogisch-kommunikativen Bereich oder für den Unterricht mit Kindern/Schülern/Schülerinnen mit Beeinträchtigung oder in der Gesundheitserziehung oder -förderung.
3. Zweisprachigkeit
Zweisprachigkeitsnachweis C1 (ex A)“