l) Dekret des Landeshauptmanns vom 19. Dezember 2022, Nr. 301)
Verordnung über Studienbeihilfen für Studiengänge des dritten Zyklus, für verpflichtende Ausbildungs- oder Berufspraktika und für Universitätslehrgänge zur Erlangung einer Lehrbefähigung
Attendere, processo in corso!