x'') Bereichsübergreifender Kollektivvertrag vom 28. August 2020 1)
Bereichsübergreifender Kollektivvertrag - strukturelle Einbringung im Rahmen und in Anwendung des Artikels 40, Absatz 3/quinquies des GvD vom 30. März 2001, Nr. 165 der Beträge, die als persönliches auf das Ruhegehalt anrechenbares Lohnelement ausbezahlt wurden
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